Präqualifizierung als Hilfsmittelerbringer
Nach § 126 des Sozialgesetzbuches Teil V, dürfen Hilfsmittel (u.a. Perücken/Haarersatz) nur noch durch Vertragspartner der Krankenkassen abgegeben werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.
La Peruca hat das Verfahren der Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich durchlaufen und erfüllt in vollem Umfang diese Anforderungen.